Fragen und Antworten

Warum haben wir die BürgerEnergiegenossenschaft Schelklingen gegründet?

Wir wollen gemeinsam mit erneuerbaren Energien etwas unternehmen, weil wir für kommende Generationen und die Umwelt Verantwortung tragen. Geplant sind auch Informationsveranstaltungen sowie Besichtigungsangebote rund um diesen Themenkreis.

In welche Projekte investieren wir?

Wir möchten kommunale und regionale Energieprojekte mit erneuerbaren Energien voranbringen. Für den Start konzentrieren wir uns auf Photovoltaik-Anlagen, da sie einfach und kurzfristig umzusetzen sind und gegenwärtig eine hohe Rendite bringen. Für die Zukunft sind aber auch andere Projekte angedacht, wie zum Beispiel Wasserkraft oder Energieeffizienzmaßnahmen.

Wer kann Mitglied werden?

Mitglied der Genossenschaft können natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften werden. Der Vorstand hat beschlossen, dass generell auch Personen ohne Sitz in Schelklingen Mitglied werden können.

Was ist ein Geschäftsanteil?

Geschäftsanteile bilden das Eigenkapital der Genossenschaft. Ein Geschäftsanteil beträgt 100 €. Derzeit liegt die Mindestbeteiligung bei 10 Anteilen, die Maximalbeteiligung bei 100 Anteilen pro Person.

Wie sicher sind meine Geschäftsanteile angelegt?

Der Vorstand hat die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einer Genossenschaft gemäß den Vorschriften der Gesetze, insbesondere des Genossenschaftsgesetzes und der Satzung anzuwenden. Damit verbieten sich spekulative Geldanlagen. Die Geschäftsführung wird jedes Jahr vom genossenschaftlichen Prüfverband auf ordnungsgemäße Arbeit hin überprüft.

Investitionen in Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien sind in Bezug auf das Risiko vergleichbar mit Anlagen in andere Sachwerte. Die Einspeisevergütung für den erzeugten Strom ist für 20 Jahre ab dem Jahr der Inbetriebnahme garantiert.

Welche Dividende erhalte ich für meine Einlage?

Die Rendite der Geschäftsanteile richtet sich nach der Höhe des Jahresüberschusses und ist veränderlich. Über die Verwendung des Jahresüberschusses beschließt die Generalversammlung.

Welches Risiko besteht für mich als Mitglied?

Das Risiko ist auf Ihre Einlage begrenzt – eine Nachschusspflicht ist per Satzung ausgeschlossen.
Durch die Realisierung vieler Projekte mit Komponenten unterschiedlicher Hersteller wird eine Diversifikation erreicht. Dadurch können Einflüsse einzelner Anlagen und Gewährleistungsrisiken minimiert werden können.